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DOSB Schützt Team D Athlet*innen vor Hate Speech im Netz

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bietet dem Team Deutschland und dem Team Deutschland Paralympics ab sofort einen wirksamen Schutz gegen Hass und Hetze im Internet an. 

Der DOSB kooperiert mit den Sporttechnologie-Unternehmen Sportradar und Arwen AI, um Athlet*innen des Team D und des Team D Para während der Olympischen und Paralympischen Spiele bestmöglich vor Hate Speech auf den Social Media Kanälen zu schützen. Dabei werden bis zu 25 auf KI basierte Filter eingesetzt, die unter anderem Hasskommentare in Echtzeit herausfiltern und blockieren.

„Hass und Hetze im Netz sind ein Problem, dass es schon seit Jahren gibt, das aber in den vergangenen Monaten einen immer größeren Raum einnimmt. Man liest immer wieder von Athletinnen und Athleten, die sich auf Social Media mit schlimmsten Anfeindungen und Beschimpfungen konfrontiert sehen. Das wollen wir nicht länger dulden, daher sind wir auch eine Kooperation mit der Generalstaatsanwaltschaft Hessen eingegangen. Die Kooperation mit Sportradar und Arwen AI bildet nun den zweiten Baustein unserer Maßnahmen: damit schützen wir die Athletinnen und Athleten des Team D und Team D Para ganz konkret vor Hass und Hetze im Netz und tragen so auch zu ihrer mentalen Gesundheit bei“, erklärt DOSB-Präsident Thomas Weikert.


„Das ist eine wirklich sinnvolle Maßnahme und ich bin überzeugt, dass viele Athlet*innen des Team D und des Team D Para dieses Angebot nutzen werden. Wer schon einmal persönlich von solchen Hasskommentaren betroffen war, kann nachvollziehen, welche Auswirkungen das gerade auch auf die mentale Gesundheit haben kann. Dass der DOSB nun diese Maßnahme ergreift, begrüßen wir als Athletenkommission sehr“, sagt Karla Borger, Vorsitzende der DOSB-Athletenkommission.


Andreas Krannich, Sportradar’s Executive Vice President Integrity, Rights Protection and Regulatory Services betont: „Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit dem DOSB, wie auch den Athletinnen und Athleten des Team D und des Team D Para. Technologie ermöglicht es uns Athletinnen und Athleten effektiver als je zuvor vor Hass im Netz zu schützen. Sie unterstützt Sportradar zudem, die Absender hinter den Hasskommentaren zu identifizieren. Die hier eingesetzte KI und die Partnerschaft mit Arwen AI filtert Hass-Kommentare, blendet diese auf den Social-Media Kanälen der Athletinnen und Athleten in real-time aus und speichert sie gleichzeitig für weitergehende Ermittlungen.“


Der Hate-Speech-Filter wird den Athlet*innen des Team D und des Team D Para von Anfang Juli bis Ende September zur Verfügung gestellt, die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis. Das KI-basierte Online-Moderations-Tool erkennt Hasskommentare auf Grundlage definierter Algorithmen und filtert diese in Echtzeit heraus, so dass sie nicht auf den Kanälen der Athlet*innen zu sehen sind. Die Kommentare werden jedoch gespeichert und können an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es sich um justiziable Inhalte handelt.


Am 13. Mai hatten DOSB, DFB und DFL verkündet, dass sie eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren, wenn gewalttätige, rassistische oder diskriminierende Sprache auf ihren Kanälen verwendet wird. DOSB, DFB und die DFL arbeiten inzwischen mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zusammen, die den Kontakt zu den Partnerdienststellen in den Bundesländern hält.


Zudem begrüßen DOSB, DFB und DFL, dass die Justizministerkonferenz der Länder (JuMiKo) die Initiative des Sports aufgegriffen haben, die Strafverfolgung solcher Personen zu erleichtern, die für Deutschland antretende Athlet*innen im Netz angreifen. Bislang können beispielsweise Beleidigungen und Verleumdungen nur verfolgt werden, wenn der oder die Athlet*in für jeden Kommentar einen schriftlichen Strafantrag stellt. Die JuMiKo hat das Bundesjustizministerium gebeten zur prüfen, Beleidigungen mit rassistischem, antisemitischem oder menschenverachtendem Inhalt auch ohne Vorliegen eines Strafantrags der Betroffenen für die Justiz verfolgbar zu machen.

 

DOSB Pressemitteilung vom 16. Juli 2024

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